Kurzfassung
Kein Zucker im Getränk? Nach einem bekannt gewordenen Arbeitspapier des Bundesfinanzministeriums hätte das für eine Steuer nicht zwingend geholfen: Auch mit Süssstoffen gesüsste Zero- und Light-Getränke sollten erfasst werden. Aus Schweizer Sicht eröffnet das ungeahnte Möglichkeiten – von der Alkoholsteuer auf alkoholfreies Bier bis zur Luftsteuer. Der Text entstand mit redaktionellem Stand vom 26. August 2026, 10:00 Uhr. Inzwischen hat Finanzminister Lars Klingbeil die Zero-Pläne persönlich kassiert.
Inhaltsverzeichnis
Redaktioneller Stand: 26. August 2026, 10:00 Uhr.
Lange Zeit galt das deutsche Volk als gründlich, fleissig und zuverlässig – aber nicht unbedingt als überschäumend fantasievoll. Dieses Vorurteil müssen wir Schweizer wohl zurücknehmen. Denn ein Eckpunktepapier aus dem Bundesfinanzministerium hebt staatliche Kreativität auf ein Niveau, das selbst uns kurz sprachlos macht.1tagesschau.de
Das am 25. August bekannt gewordene BMF-Papier bezog ausdrücklich auch Getränke ein, die nur Süssungsmittel enthalten.
Kein Zucker? Besteuern kann man ihn trotzdem
Die Bundesregierung arbeitet an einer Steuer auf gesüsste Getränke. Das kann man politisch gutheissen oder ablehnen. Übermässiger Zuckerkonsum ist gesundheitlich problematisch, und auch die Weltgesundheitsorganisation empfiehlt Abgaben auf zuckergesüsste Getränke als Instrument der Gesundheitspolitik.2who.int
Die WHO untersucht und empfiehlt Steuern auf zuckergesüsste Getränke als gesundheitspolitisches und fiskalisches Instrument.
Nun aber kam der kreative Sprung: Das bekannt gewordene BMF-Papier sah auch eine Belastung von Getränken vor, die gar keinen Zucker enthalten, sondern mit Süssstoffen gesüsst werden. Für solche Getränke waren 26 Cent je Liter im Gespräch.3vzhh.de
Die Verbraucherzentrale Hamburg dokumentiert 26 Cent je Liter für Getränke mit Süssstoffen unabhängig vom Zuckergehalt.
Eine Zuckersteuer auf Getränke ohne Zucker.
Man muss diesen Satz ein wenig wirken lassen. Er ist von solcher bürokratischer Schönheit, dass man ihn eigentlich einrahmen müsste. Natürlich gibt es dafür eine Begründung: Würde man nur Zucker besteuern, könnten Hersteller auf Süssstoffe ausweichen.
Aber dann sollte man das Kind wenigstens ehrlich benennen. Eine Steuer auf Zucker, die auch dort erhoben wird, wo kein Zucker vorhanden ist, ist keine Zuckersteuer mehr. Es ist eine Süssgeschmacksabgabe. Eine Limonadenlizenz. Eine staatliche Gebühr für Getränke, die den Bürgern verdächtig gut schmecken.
Die Abwesenheitssteuer kommt
Das Prinzip eröffnet fantastische Möglichkeiten. Als Nächstes könnte eine Alkoholsteuer auf alkoholfreies Bier folgen. Entkoffeinierter Kaffee? Koffein absichtlich entfernt – steuerliche Vermeidungsabsicht! Elektroautos? Mineralölsteuer, schliesslich benutzen sie dieselben Strassen.
Vegetarische Würste könnten mit einer Fleischsteuer belegt werden. Wer gar nichts trinkt, zahlt Flüssigkeitsverzichtssteuer. Denn auch Nichtkonsum entzieht dem Staat schliesslich Einnahmen.
Wir Schweizer sollten aufmerksam lernen. Wenn Berlin tatsächlich entdeckt hat, wie man Dinge besteuert, die gar nicht vorhanden sind, ist diese Einnahmequelle praktisch unerschöpflich.
Eine Vermögenssteuer auf nicht vorhandenes Vermögen? Der Bürger könnte es künftig erwerben. Eine Flugverzichtsabgabe für Menschen, die nicht fliegen? Dem Staat entgeht schliesslich Luftverkehrsteuer.
Besonders vielversprechend erscheint die Luftsteuer. Jeder verbraucht Luft. Manche sogar mehrmals pro Minute. Sportler zahlen mehr. Wer die Luft anhält, begeht Steuerverkürzung. Ausnahmen gibt es selbstverständlich nur nach Vorlage eines lungenfachärztlichen Gutachtens.
Gesundheit oder Haushalt?
Hinter aller Komik steckt allerdings eine ernsthafte Frage. Eine Steuer auf zuckerhaltige Getränke kann einen klaren Lenkungszweck haben: Hersteller sollen Rezepturen verändern und Verbraucher weniger Zucker konsumieren. Genau darauf zielt etwa die britische Soft-Drink-Abgabe; Zuckerersatzstoffe wie Stevia, Aspartam oder Sucralose lösen dort für sich genommen keine Steuerpflicht aus.4gov.uk
Die britische Steuer knüpft an zugesetzten Zucker an; Stevia, Aspartam und Sucralose gelten ausdrücklich nicht als Zucker.
Wenn aber Zucker entfernt und der Ersatz ebenfalls besteuert wird, wird dieser Lenkungsgedanke schwerer verständlich. Das BMF-Papier nannte neben der Gesundheitslenkung ausdrücklich auch Einnahmen für den Bundeshaushalt; nach vorläufigen Berechnungen könnten allein Erfrischungsgetränke rund zwei Milliarden Euro jährlich bringen.5wdr.de
Der WDR zitiert das BMF-Papier zum Haushaltsziel und nennt Schätzungen von rund zwei Milliarden Euro jährlich.
Der Verdacht, dass neben Gesundheit auch Einnahmen eine Rolle spielen, drängt sich damit zumindest auf. Das muss nicht automatisch falsch sein. Ein Staat benötigt Einnahmen. Aber dann sollte er offen sagen, was Gesundheitslenkung ist – und was Fiskalpolitik.
Heute ist es der Zucker, der nicht im Getränk steckt. Morgen vielleicht die Sonne, die nicht scheint.
UPDATE – Klingbeil kassiert die Zero-Steuer
UPDATE – soeben (12:17 Uhr): Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hat inzwischen klargestellt, dass eine Zuckersteuer auf zuckerfreie Zero- und Light-Getränke nicht kommen soll. „Das mache ich nicht. Das wird nicht kommen“, erklärte der SPD-Chef. Eine Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke ergebe keinen Sinn.6zdfheute.de
Klingbeil schloss am 26. August die Besteuerung zuckerfreier Getränke ausdrücklich aus und bestätigte die laufende Detailarbeit.
Der öffentlich gewordene Entwurf sei lediglich ein interner Arbeitsstand gewesen, weder politisch geeint noch innerhalb der Koalition beschlossen. Klingbeil stellte sich damit ausdrücklich gegen die betreffende Überlegung aus seinem eigenen Ministerium.7zeit.de
Die Zeit dokumentiert Klingbeils Abgrenzung vom BMF-Arbeitsstand und dessen fehlende politische beziehungsweise koalitionäre Einigung.
Damit bekommt unsere Satire schneller ein Update als manche Steueridee einen Referentenentwurf. Der Nobelpreis für steuerliche Fantasie bleibt trotzdem im Rennen: Denn dass Beamte seines Ministeriums die Besteuerung von mit Süssstoff gesüssten Getränken tatsächlich geprüft haben, ist durch Klingbeils Machtwort nicht aus der Welt.
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