Die KHIRON Europe GmbH ist ein seit 2019 im Handelsregister Frankfurt am Main eingetragener deutscher Rechtsträger für die Verarbeitung, Vermarktung und den Vertrieb pharmazeutischer Produkte. Die Gesellschaft tritt heute unter der Marke KHIRON vor allem im Bereich Medizinalcannabis auf und bewirbt zugleich einen digitalen Zugang zur ärztlichen Prüfung und möglichen Cannabisverschreibung. 1KHIRON Europe – Impressum
Unternehmensangaben zu Rechtsträger, Anschrift, Handelsregister, Umsatzsteuer-ID und dem im aktuellen Website-Impressum als Geschäftsführer genannten Michael Steele. Das Dossier trennt dabei den deutschen Rechtsträger, die Marke KHIRON, die historische Khiron-Life-Sciences-Konzernstruktur und das heute öffentlich erkennbare HEAL-Umfeld voneinander.
Dossier-Karte
Rechtsträger: KHIRON Europe GmbH
Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz: Frankfurt am Main
Adresse: Hanauer Landstraße 291B, 60314 Frankfurt am Main
Register: Amtsgericht Frankfurt am Main
Registerkennung: HRB 116814
Stammkapital: 25.000 Euro
Gruppenbezeichnung: KHIRON als öffentliche Marke; HEAL Group als öffentlich sichtbares heutiges Unternehmensumfeld
Historische Bezüge: frühere europäische Tochtergesellschaft der Khiron Life Sciences Corp.
Verschmolzene / frühere Gesellschaften: keine Verschmelzung oder Umfirmierung der KHIRON Europe GmbH in den geprüften Registerdaten festgestellt
Aufsichtskontext: Arzneimittel- und Medizinalcannabisrecht, ärztliche Verschreibung, Telemedizin, Apothekenabgabe und GKV-Erstattung
Registerbasierte Daten führen die Gesellschaft als aktiv, mit Eintragung vom 30. September 2019 und einem Stammkapital von 25.000 Euro. 2OpenRegister – KHIRON Europe GmbH
Registerbasierte Übersicht zu HRB 116814, Gründungsdatum, Kapital, aktueller Geschäftsanschrift, Geschäftsführung, Prokura sowie veröffentlichten Jahresabschlüssen und Veränderungen.
Beziehungsgrafik KHIRON Europe GmbH

Identität und Register
Der Unternehmensgegenstand ist registerbasiert mit der Verarbeitung, Vermarktung und dem Vertrieb sowie dem Import und Export pharmazeutischer Produkte und Kosmetika beschrieben. Als aktuelle Geschäftsführer werden in registerbasierten Quellen Fanziska Maximiliane Maria Therese Katterbach, Michael Steele und Graham Wolch geführt; Frederic Lammer besitzt Einzelprokura. 3CompanyHouse – KHIRON Europe GmbH
Registerbasierte Angaben zu Unternehmensgegenstand, Management, Prokura, Adresshistorie, Jahresabschlüssen sowie einer im Mai 2026 hinterlegten aktuellen Gesellschafterliste.
Das aktuelle Impressum der Unternehmenswebsite nennt dagegen allein Michael Steele als Geschäftsführer. Daraus folgt kein Widerspruch zum Registerstand: Ein Impressum muss nicht zwingend eine vollständige registerrechtliche Organhistorie abbilden. Maßgeblich für die Organstellung bleibt der aktuelle Registerstand.
CompanyHouse weist eine Gesellschafterliste vom 7. Mai 2026 als vorhandenes Registerdokument aus. Eine weitere Wirtschaftsdatenbank führt derzeit die kanadische HEAL EUROPE HOLDINGS INC. als alleinige Gesellschafterin. Diese Angabe wird hier als Drittquellenhinweis geführt, weil die zugrunde liegende aktuelle Gesellschafterliste im Rahmen der frei zugänglichen Recherche nicht unmittelbar als Primärdokument eingesehen wurde. 4Fusionbase – KHIRON Europe GmbH
Die Wirtschaftsdatenbank weist HEAL EUROPE HOLDINGS INC. als Gesellschafterin aus; die Angabe wird mangels direkter Primärdokumenteinsicht vorsichtig eingeordnet.
Adress- und Strukturhistorie
Bei der Neueintragung 2019 lautete die Geschäftsanschrift Eleonorenstraße 30, 55252 Mainz-Kastel. Im November 2020 wurde die Geschäftsanschrift auf Poststraße 2–4, 60329 Frankfurt am Main geändert; im August 2023 folgte die heutige Adresse Hanauer Landstraße 291B. Der gesellschaftsrechtliche Sitz wird dabei seit der Eintragung mit Frankfurt am Main geführt. 5Registerhistorie – KHIRON Europe GmbH
Chronologische Registerinformationen dokumentieren Neueintragung, Unternehmensgegenstand, frühere Geschäftsanschriften sowie Organ- und Prokuraveränderungen seit der Gründung im Jahr 2019.
Historie und Vorgänger
Die KHIRON Europe GmbH war Teil der europäischen Struktur der kanadischen Khiron Life Sciences Corp. Diese baute ihre deutsche Wertschöpfungskette 2022 durch die Übernahme der Pharmadrug Production GmbH aus. Pharmadrug wurde damals als pharmazeutischer Hersteller und Großhändler sowie als deutscher Distributionsbaustein für Khiron-Produkte beschrieben. 6Khiron – Übernahme Pharmadrug 2022
Historische Unternehmensmeldung zur Übernahme von Pharmadrug Production GmbH und zur damaligen Strategie eines eigenen deutschen pharmazeutischen Herstellungs- und Vertriebszentrums.
Im Juli 2023 vereinbarte Khiron Life Sciences den Verkauf ihrer europäischen Tochtergesellschaften an 2518542 Alberta Ltd., eine von Avonlea-Drewry Holdings Inc. kontrollierte Gesellschaft. Zum Verkaufspaket gehörten ausdrücklich KHIRON Europe GmbH, Pharmadrug Production GmbH sowie Gesellschaften in Großbritannien und Spanien. Der Vollzug des Verkaufs wurde am 17. November 2023 bekanntgegeben. 7Abschluss des Verkaufs des Europageschäfts
Die Mitteilung bestätigt den 2023 vollzogenen Verkauf von KHIRON Europe, Pharmadrug und weiteren europäischen Khiron-Gesellschaften an 2518542 Alberta Ltd.
Damit darf die frühere Khiron Life Sciences Corp. nicht als heutige Muttergesellschaft der KHIRON Europe GmbH dargestellt werden. Aktuell führt die HEAL Group „Khiron Life Sciences“ innerhalb ihres Portfolios und beschreibt ein Gesundheitsnetzwerk mit Aktivitäten in Nordamerika und Europa. 8HEAL Group – Our Companies
Aktuelle Unternehmensdarstellung der HEAL Group mit Khiron Life Sciences innerhalb eines internationalen Portfolios aus Kliniken, Gesundheitsplattformen und medizinischen Dienstleistungen.
Personen und Rollen
Fanziska Katterbach gehört nach den Registerdaten seit der Gründung zur Geschäftsführung. Michael Steele wurde im November 2025 und Graham Wolch im Februar 2026 als Geschäftsführer eingetragen; Frederic Lammer wird seit 2021 als einzelvertretungsberechtigter Prokurist geführt. Diese registerrechtlichen Rollen sind von beratenden oder öffentlich dargestellten Fachrollen zu unterscheiden.
Auf der KHIRON-Website werden Fanziska Katterbach, Graham Wolch und Kim Para als Mitglieder eines „KHIRON Cannabis Advisory Board“ genannt. Ein Advisory Board ist keine handelsregisterliche Organstellung. Graham Wolchs Unternehmensbiografie verweist zudem ausdrücklich auf eine vorherige beziehungsweise heutige Tätigkeit im HEAL-Group-Umfeld. 9KHIRON Europe – Graham Wolch
Unternehmensbiografie mit beruflichem Hintergrund Wolchs in Pharma und Medizinalcannabis sowie ausdrücklichem Bezug zu seiner Tätigkeit innerhalb der HEAL Group.
Beziehungen und Netzwerk
Die stärkste aktuell sichtbare deutsche Unternehmensverbindung besteht zur Pharmadrug Production GmbH. Registerbasierte Netzwerkdaten zeigen personelle Überschneidungen: Michael Steele und Graham Wolch werden bei beiden Gesellschaften als Geschäftsführer geführt. Historisch war Pharmadrug seit 2022 eine von Khiron Life Sciences kontrollierte Gesellschaft und wurde 2023 zusammen mit KHIRON Europe verkauft.
Die heutige Struktur ist damit von drei Ebenen geprägt: dem deutschen Rechtsträger KHIRON Europe GmbH, der Marke beziehungsweise Außenbezeichnung KHIRON sowie einem öffentlich sichtbaren HEAL-Group-Umfeld. Die aktuelle direkte Beteiligungsebene wird nur dort als gesichert dargestellt, wo sie durch Primär- oder belastbare Registerquellen nachvollziehbar ist.
Geschäftsfelder und Selbstdarstellung
KHIRON beschreibt sich selbst als pharmazeutisches Unternehmen für medizinische Cannabisblüten und Cannabisextrakte und nennt Deutschland und Großbritannien als wesentliche europäische Märkte. Diese Aussagen sind Unternehmenskommunikation und werden nicht mit einer unabhängigen Wirksamkeitsbewertung gleichgesetzt. 10KHIRON Europe – Über uns
Aktuelle Selbstdarstellung zu Medizinalcannabis, Blüten, Extrakten, europäischen Märkten, Unternehmensmission sowie dem auf der Website geführten Cannabis Advisory Board.
Besonders relevant ist der von KHIRON beworbene digitale Zugangsweg zur Cannabisverschreibung. Die Website beschreibt Registrierung und medizinische Anamnese per Fragebogen, anschließende Prüfung durch einen approbierten Arzt, gegebenenfalls einen digitalen Termin und bei erfüllten Voraussetzungen die Ausstellung eines elektronischen Cannabisrezepts. Nach Unternehmensangaben ist in vielen Fällen keine Sprechstunde erforderlich; die Kosten tragen Patienten regelmäßig selbst. Anschließend soll das Rezept in einer Apotheke eingelöst oder die Ware per Versand bezogen werden können. 11KHIRON – Online-Zugang zum Cannabisrezept
Unternehmensseite zum digitalen Ablauf mit Registrierung, Anamnese, ärztlicher Prüfung, möglicher elektronischer Rezeptausstellung, Selbstzahlung und anschließender Apothekeneinlösung.
Aus dieser Darstellung folgt jedoch nicht, dass die KHIRON Europe GmbH selbst eine Arztpraxis betreibt oder Arbeitgeberin der prüfenden Ärzte ist. Die öffentlich geprüften Seiten legen die konkrete gesellschafts- oder vertragsrechtliche Einbindung der behandelnden Ärzte nicht abschließend offen. Das Dossier verwendet deshalb den Begriff „Online-Zugang zur Cannabisverschreibung“ und nicht die unbelegte Feststellung einer von KHIRON Europe selbst betriebenen ärztlichen Klinik.
Kapitalmarkt und Veröffentlichungen
Die KHIRON Europe GmbH ist selbst keine börsennotierte Gesellschaft. Registerdaten weisen Jahresabschlüsse bis einschließlich des Geschäftsjahres 2024 aus; der Jahresabschluss 2024 wurde im Mai 2026 veröffentlicht. Kapitalmarktinformationen aus der früheren Khiron-Life-Sciences-Struktur sind deshalb ausschließlich als historische Konzerninformationen einzuordnen.
Zur historischen Muttergesellschaft gehört auch ein kapitalmarktrechtlich kritischer Vorgang aus dem Jahr 2023: Die Ontario Securities Commission erließ wegen verspäteter Finanzberichterstattung einen Failure-to-File Cease Trade Order gegen Khiron Life Sciences Corp. Dieser Vorgang betraf die kanadische börsennotierte Gesellschaft und darf nicht als aufsichtsrechtlicher Vorwurf gegen die KHIRON Europe GmbH dargestellt werden. 12Khiron Life Sciences – Cease Trade Order 2023
Historische Unternehmensmeldung zu einem kanadischen Handelsverbot wegen verspäteter Finanzberichterstattung der damaligen börsennotierten Khiron Life Sciences Corp.
Aufsicht und kritischer Kontext
Der digitale Zugang zu Medizinalcannabis steht seit 2025 im Zentrum einer regulatorischen Neuordnung. Der Regierungsentwurf BT-Drs. 21/3061 sieht für Cannabisblüten grundsätzlich einen persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt vor der Verschreibung vor und möchte deren Versand an Endverbraucher über Versandapotheken ausschließen. Diese Regelungen stehen im Gesetzentwurf und dürfen nicht mit bereits geltendem Recht verwechselt werden. 13Bundestag – BT-Drs. 21/3061
Regierungsentwurf zur Änderung des MedCanG mit vorgesehenem persönlichen Arztkontakt bei Cannabisblüten sowie einem geplanten Ausschluss des Versandweges an Endverbraucher.
Der Gesundheitsausschuss führte hierzu am 14. Januar 2026 eine öffentliche Anhörung durch. Die dort dokumentierten Positionen reichen von Unterstützung schärferer Regeln bis zu Warnungen vor unverhältnismäßigen Einschränkungen für Patienten und telemedizinische Versorgungsmodelle. 14Bundestag – Anhörung Medizinal-Cannabis
Dokumentation der öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses im Januar 2026 mit unterschiedlichen Positionen von Fachverbänden, Ärzteschaft und Cannabisbranche.
Zum Stand 24. August 2026 wird der Entwurf weiterhin als laufendes Regelungsvorhaben behandelt. Das Lobbyregister weist noch am 14. August 2026 eine neue Bezugnahme auf BT-Drs. 21/3061 aus. Die im Entwurf vorgesehenen Präsenz- und Versandbeschränkungen werden deshalb im Dossier als regulatorisches Risiko für digitale Cannabisangebote geführt, nicht als bereits vollzogene Rechtsänderung. 15Bundestags-Lobbyregister – MedCanG-Novelle
Das Register dokumentiert fortdauernde Interessenvertretung zur Drucksache 21/3061 und eine weitere Bezugnahme auf das Gesetzgebungsvorhaben im August 2026.
Unabhängig davon hat sich die GKV-Erstattung bereits geändert. Seit Inkrafttreten des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes am 30. Juli 2026 sind getrocknete Cannabisblüten nicht mehr zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnungsfähig. Cannabisextrakte und bestimmte cannabishaltige Arzneimittel bleiben unter den gesetzlichen Voraussetzungen gesondert zu beurteilen. 16KBV – Cannabisblüten und GKV seit Juli 2026
Die KBV erläutert den seit 30. Juli 2026 geltenden Ausschluss getrockneter Cannabisblüten aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die KBV stellte am 20. August 2026 außerdem klar, dass sie die Regeln zur erstmaligen Cannabistherapie inzwischen so auslegt, dass zunächst ein cannabishaltiges Fertigarzneimittel eingesetzt werden soll; erst nach einem sechsmonatigen erfolglosen Therapieversuch oder bei Unverträglichkeit kommt ein Wechsel in Betracht. Die KBV weist zugleich auf eine abweichende Auslegung des GKV-Spitzenverbandes und Klärungsbedarf durch das Bundesgesundheitsministerium hin. 17KBV – Neubewertung der Cannabis-Erstverordnung
Aktuelle KBV-Auslegung zum Vorrang cannabishaltiger Fertigarzneimittel bei Erstverordnungen sowie zur weiterhin unterschiedlichen Rechtsauffassung gegenüber dem GKV-Spitzenverband.
Zum wissenschaftlichen Kontext existieren veröffentlichte Beobachtungsdaten aus dem früheren Khiron-Netzwerk. Eine Studie mit 2.112 Patienten untersuchte orale Cannabisformulierungen bei chronischen Schmerzen; eine weitere prospektive Beobachtungsstudie wertete patientenberichtete Ergebnisse bei KHIRON 20/1 aus. Beide Arbeiten sind als wissenschaftliche Fundstellen relevant, dürfen aber wegen Beobachtungsdesign und Unternehmensbezügen nicht als unabhängiger Wirksamkeitsbeweis dargestellt werden. 18PubMed – Chronische Schmerzen und orale Cannabisformulierungen
Peer-reviewte Beobachtungsstudie mit 2.112 Patienten; Autoren und Untersuchungsumfeld weisen erkennbare Bezüge zum damaligen Khiron- und Zerenia-Netzwerk auf. 19PubMed – „Flower Power“ / KHIRON 20/1
Prospektive Beobachtungsdaten zu KHIRON 20/1; PubMed weist Beschäftigungs-, Finanzierungs- und Interessenkonflikte im Zusammenhang mit Khiron Life Sciences ausdrücklich aus.
Eine 2025 aktualisierte systematische Evidenzübersicht des US-amerikanischen NCBI führte beide Arbeiten in der Liste ausgeschlossener Studien – eine wegen eines ungeeigneten Vergleichsarms, die andere wegen des Studiendesigns. Das bedeutet nicht, dass die Studien wertlos sind, begrenzt aber ihren Stellenwert für unabhängige Wirksamkeitsbewertungen. 20NCBI – Living Systematic Review 2025
Die systematische Evidenzübersicht führt zwei Khiron-bezogene Beobachtungsarbeiten unter ausgeschlossenen Studien wegen ungeeignetem Vergleich beziehungsweise ungeeignetem Studiendesign.
Dossier-Status
Belegt: Rechtsträger, HRB 116814, Sitz Frankfurt am Main, aktuelle Anschrift, Unternehmensgegenstand, Stammkapital, Geschäftsführung und Prokura sowie die historische Zugehörigkeit zur Khiron-Life-Sciences-Struktur und deren Verkauf 2023.
Gruppenebene: KHIRON ist als Marke und öffentliche Außenbezeichnung belegt. Ein heutiger Zusammenhang mit dem HEAL-Umfeld ist öffentlich sichtbar. Eine Drittplattform weist HEAL EUROPE HOLDINGS INC. als Gesellschafterin aus; die aktuelle Primär-Gesellschafterliste wurde im Rahmen dieser Recherche jedoch nicht unmittelbar eingesehen.
Historie: Die KHIRON Europe GmbH selbst ist nicht mit der früher börsennotierten Khiron Life Sciences Corp. gleichzusetzen. Kapitalmarkt- und Aufsichtsvorgänge dieser historischen Muttergesellschaft werden nur als Konzernhistorie geführt.
Aufsicht: Die geplanten Einschränkungen von Telemedizin und Versand bei Cannabisblüten aus BT-Drs. 21/3061 werden zum Stand 24. August 2026 als laufendes Gesetzgebungsvorhaben behandelt. Dagegen ist der Ausschluss von Cannabisblüten aus der GKV-Erstattung seit 30. Juli 2026 geltende Versorgungslage.
Offen: Öffentlich nicht abschließend ausgewiesen ist die konkrete vertragliche beziehungsweise gesellschaftsrechtliche Struktur hinter den Ärzten des beworbenen digitalen Rezeptwegs. Ebenso wird die unmittelbare aktuelle Gesellschafterstellung erst nach Einsicht in die aktuelle Register-Gesellschafterliste als abschließend verifiziert betrachtet.
Pressemeldungen
Khiron Completes Acquisition of Pharmadrug Production GmbH
Khiron Launches New Medical Cannabis Products in Europe
Khiron Expands Medical Cannabis Portfolio in Germany, UK and Switzerland
Khiron Publishes Clinical Study on Chronic Pain
Khiron Life Sciences Enters Definitive Agreement for Sale of European Business
Khiron Life Sciences Announces Closing of the Sale of Its European Business
Positive Links
KHIRON Europe – Unternehmensprofil
KHIRON – Online-Zugang zur Cannabisverschreibung
KHIRON Europe – Impressum
OpenRegister – KHIRON Europe GmbH
CompanyHouse – KHIRON Europe GmbH
HEAL Group – Unternehmensportfolio
PubMed – Cannabisformulierungen bei chronischen Schmerzen
PubMed – Beobachtungsstudie zu KHIRON 20/1
Kritische Links
Bundestag – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes
Bundestag – Öffentliche Anhörung zu Medizinal-Cannabis
Bundestags-Lobbyregister – laufende Interessenvertretung zu BT-Drs. 21/3061
Bundesapothekerkammer – Position zu persönlichem Erstkontakt und Versand
KBV – Cannabisblüten seit 30. Juli 2026 nicht mehr zulasten der GKV verordnungsfähig
KBV – Neubewertung der Regelung zur Cannabis-Erstverordnung
NCBI – Evidenzübersicht und ausgeschlossene Khiron-bezogene Beobachtungsstudien
Khiron Life Sciences – historischer Cease Trade Order 2023
Dossier-Verwaltung:
Nordwell Horizon AG
Turmstrasse 18
6312 Steinhausen





