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Dossier: EQUIOM CAPITAL INVEST Sp. z o.o. / CANNGO

CANNGO ist eine auf den deutschen Markt ausgerichtete digitale Plattform für Behandlungsanfragen im Zusammenhang mit medizinischem Cannabis. Rechtlicher Plattformbetreiber ist die in Gdańsk ansässige EQUIOM CAPITAL INVEST Sp. z o.o.; das Impressum ordnet CANNGO ausdrücklich diesem polnischen Rechtsträger zu.1CANNGO – Impressum
Das Impressum nennt EQUIOM CAPITAL INVEST Sp. z o.o. als Betreiber, die polnische Adresse, Jeppe Eriksen sowie KRS, NIP und REGON.
Das Dossier trennt deshalb Rechtsträger, Plattform, behandelnde Ärzte, Apotheken und technische Dienstleister und ordnet zugleich die ungewöhnliche Registerhistorie sowie den regulatorischen Kontext der Cannabis-Telemedizin ein.

Dossier-Karte

Rechtsträger: EQUIOM CAPITAL INVEST Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością
Rechtsform: Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością (Sp. z o.o.)
Sitz: Gdańsk, Polen
Adresse: ul. Jana Heweliusza 11/811, 80-890 Gdańsk
Register: Krajowy Rejestr Sądowy (KRS), Polen
Registerkennung: KRS 0000248898; NIP 8561763610; REGON 320159129
Registrierung: 16. Januar 2006
Stammkapital: 3.000.000 PLN
Gruppenbezeichnung: CANNGO als Marken- und Plattformbezeichnung
Historische Bezüge: frühere Firmenbezeichnung VOLKSWIND POLSKA
Verschmolzene / frühere Gesellschaften: keine belastbare Verschmelzung festgestellt; VOLKSWIND POLSKA ist als frühere Firma desselben Rechtsträgers einzuordnen
Aufsichtskontext: ärztliche Fernbehandlung, Medizinal-Cannabisgesetz, Arzneimittelverschreibung und laufendes Gesetzgebungsvorhaben zur Verschreibung und Abgabe von Medizinalcannabis

Beziehungsgrafik EQUIOM CAPITAL INVEST Sp. z o.o. / CANNGO

Identität und Register

Die Betreiberzuordnung ist vergleichsweise eindeutig: CANNGO nennt in Impressum, AGB und Datenschutzinformationen dieselben Unternehmenskennungen. Registerbasierte polnische Datenbanken führen EQUIOM CAPITAL INVEST unter KRS 0000248898, mit derselben Adresse und einem Stammkapital von drei Millionen Złoty.2Rejestr.io – EQUIOM CAPITAL INVEST
Die registerbasierte Datenbank führt den Rechtsträger, die frühere Firma VOLKSWIND POLSKA, Registrierung 2006, drei Millionen Złoty Stammkapital und aktuelle Registeränderungen.
CANNGO selbst ist damit nicht als eigener Rechtsträger einzuordnen, sondern als öffentliche Plattform- beziehungsweise Markenbezeichnung.

Adress- und Strukturhistorie

Aktueller Register- und Plattformstand ist die Adresse ul. Jana Heweliusza 11/811 in Gdańsk. Belastbare frühere Adressen wurden in den geprüften Quellen nicht eindeutig festgestellt. Strukturell bemerkenswert ist dagegen die weiterhin sichtbare energiewirtschaftliche Registerhistorie. KRS-basierte Daten führen Tätigkeitsfelder aus Stromerzeugung, Stromhandel und technischer Infrastruktur, obwohl EQUIOM nach außen heute vor allem über CANNGO im Bereich digitaler Gesundheits- und Cannabisdienstleistungen sichtbar ist. Diese Registerlage beschreibt eine Unternehmenshistorie; sie ist für sich genommen kein Hinweis auf einen Rechtsverstoß.

Historie und Vorgänger

Der heutige Rechtsträger wurde 2006 registriert und firmierte früher als VOLKSWIND POLSKA. In der Beteiligungshistorie erscheinen unter anderem die VOLKSWIND GmbH und vorübergehend die MM Energie Verwaltungs-GmbH. Als heutige Gesellschafterin wird in KRS-basierten Auswertungen ESB ENERGY SYSTEMS Sp. z o.o. geführt. Dort werden 6.000 Anteile beziehungsweise 100 Prozent des ausgewiesenen Gesellschaftskapitals dieser Gesellschafterin zugeordnet.3KRS-basierte Unternehmensdaten
Die KRS-basierte Auswertung nennt ESB ENERGY SYSTEMS als Gesellschafter sowie Jeppe Eriksen und Damian Mucha als aktuelle Mitglieder des Vorstands.

Personen und Rollen

Jeppe Eriksen wird im CANNGO-Impressum als Präsident und Vertreter von EQUIOM CAPITAL INVEST genannt. Registerbasierte Quellen führen ihn als Präsidenten des Vorstands und Damian Mucha als weiteres Vorstandsmitglied. Diese Organrollen sind von den über CANNGO erreichbaren Ärzten zu trennen: Nach der Vertragskonstruktion der Plattform behandeln die Ärzte eigenverantwortlich und schließen den jeweiligen Behandlungsvertrag unmittelbar mit dem Patienten.

Beziehungen und Netzwerk

Die zentrale operative Beziehung besteht zwischen EQUIOM CAPITAL INVEST und CANNGO. Die AGB beschreiben EQUIOM als Betreiber der Plattform, über die Patienten Behandlungsanfragen an ausgewählte, in Deutschland oder der Europäischen Union zugelassene Plattform-Ärzte richten können. Eine Verschreibung erfolgt nach dieser Konstruktion durch den Arzt und nicht durch den Plattformbetreiber.4CANNGO – Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die AGB beschreiben CANNGO als Plattform für Behandlungsanfragen; der Behandlungsvertrag entsteht mit dem ausgewählten Arzt, Rezeptweiterleitung erfolgt auf Patientenauftrag.

Auch Apotheken sind rechtlich getrennt. Ein Rezept kann auf Wunsch des Patienten an eine ausgewählte Apotheke weitergeleitet werden; ein Arzneimittelkauf kommt nach den AGB nicht mit EQUIOM zustande. Als technischer Netzwerkpunkt erscheint die MedConnect GmbH. Die Datenschutzinformationen nennen sie als Auftragsverarbeiter für die Identitätsprüfung, während Ärzte und ausgewählte Apotheken als eigenständige Verantwortliche bezeichnet werden.5CANNGO – Datenschutzinformationen
Die Datenschutzinformationen nennen Kooperationsärzte und ausgewählte Apotheken als eigenständige Verantwortliche sowie MedConnect GmbH als Auftragsverarbeiter für die Identitätsprüfung.

MedConnect ist darüber hinaus bei den mobilen Angeboten sichtbar. Google Play führt die CANNGO-App unter „Equiom Health“, nennt im Entwicklerbereich jedoch MedConnect GmbH und beschreibt als Plattformablauf unter anderem Produktauswahl, medizinischen Online-Fragebogen, ärztliche Prüfung und Rezeptübermittlung.6CANNGO-App bei Google Play
Google Play führt die CANNGO-App unter Equiom Health, nennt MedConnect GmbH als Entwicklerkontakt und beschreibt den digitalen Fragebogen als Teil des Angebots.
Eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung von MedConnect an EQUIOM ist damit nicht belegt.

Geschäftsfelder und Selbstdarstellung

CANNGO beschreibt sich als digitale Plattform für individuelle Beratung und den Zugang zu einer ärztlich begleiteten Cannabistherapie. Das Geschäftsmodell verbindet Plattformnutzung, digitale Anamnese beziehungsweise Fragebogen, Auswahl eines Arztes, ärztliche Entscheidung und gegebenenfalls die elektronische Weiterleitung eines Rezepts an eine Apotheke. Entscheidend für die redaktionelle Einordnung ist die Trennung der Funktionen: EQUIOM vermittelt und stellt Infrastruktur bereit; Diagnose, Indikationsstellung und Verschreibung liegen nach den eigenen Rechtstexten beim behandelnden Arzt.

Diese Abgrenzung gewinnt deshalb Bedeutung, weil die aktuelle App-Kommunikation ausdrücklich einen vollständig digitalen Ablauf hervorhebt. Aussagen zur Einfachheit, Geschwindigkeit oder Rechtmäßigkeit des Angebots bleiben Unternehmens- beziehungsweise Plattformkommunikation und werden nicht als unabhängige rechtliche Bewertung übernommen.

Kapitalmarkt und Veröffentlichungen

EQUIOM CAPITAL INVEST ist eine polnische Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Ein belastbarer Börsenstatus oder Kapitalmarktbezug mit ISIN oder WKN wurde in den geprüften Quellen nicht festgestellt. Für das Dossier sind deshalb Registerdaten, hinterlegte Unternehmensangaben, Rechtstexte und veröffentlichte Registerhistorien relevanter als klassische Kapitalmarktinformationen. Die öffentlich sichtbaren Registerdaten zeigen zugleich, dass der Rechtsträger wesentlich älter ist als die 2024 öffentlich gestartete CANNGO-Plattform.

Aufsicht und kritischer Kontext

Nach dem aktuell veröffentlichten § 3 Medizinal-Cannabisgesetz darf Cannabis zu medizinischen Zwecken von Ärztinnen und Ärzten verschrieben und auf Verschreibung im Rahmen eines Apothekenbetriebs abgegeben werden. Eine besondere gesetzliche Pflicht zu einem physischen Arzt-Patienten-Erstkontakt speziell für Medizinalcannabis ist im derzeit veröffentlichten § 3 nicht enthalten.7§ 3 Medizinal-Cannabisgesetz
Der geltende § 3 MedCanG ordnet Verschreibung Ärzten und die Abgabe auf Verschreibung dem Apothekenbetrieb zu; eine spezielle Präsenzpflicht enthält der aktuelle Text nicht.

Unabhängig davon gelten die berufsrechtlichen Anforderungen an ärztliche Fernbehandlung. Die Bundesärztekammer erläutert zur Musterberufsordnung, dass eine ausschließliche Behandlung über Kommunikationsmedien auch bei bislang unbekannten Patienten im Einzelfall möglich sein kann, sofern sie ärztlich vertretbar ist und die erforderliche ärztliche Sorgfalt gewahrt bleibt.8Bundesärztekammer – Telemedizin und Fernbehandlung
Die Bundesärztekammer beschreibt ausschließliche Fernbehandlung bei unbekannten Patienten als Einzelfallentscheidung, sofern sie ärztlich vertretbar ist und die erforderliche Sorgfalt gewahrt bleibt.
Maßgeblich sind dabei die jeweils geltenden Berufsordnungen und die konkrete ärztliche Einzelfallentscheidung.

Für Geschäftsmodelle wie CANNGO ist insbesondere der Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes relevant. Der Bundestag hat BT-Drs. 21/3061 am 18. Dezember 2025 in erster Lesung beraten und an die Ausschüsse überwiesen.9Deutscher Bundestag – MedCanG-Novelle
Der Bundestag beriet BT-Drs. 21/3061 am 18. Dezember 2025 erstmals und überwies den Entwurf zur weiteren Beratung an den Gesundheitsausschuss.
Vorgesehen sind nach diesem Entwurf strengere Vorgaben insbesondere für Cannabisblüten: persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt, regelmäßige Präsenzkontakte bei Folgeverschreibungen sowie ein Ausschluss des Versandwegs. Der Bundestag führte hierzu am 14. Januar 2026 eine öffentliche Anhörung durch.

Diese geplanten Einschränkungen sind mit Stand 24. August 2026 nicht als geltender Gesetzestext in § 3 MedCanG veröffentlicht. Das Lobbyregister des Deutschen Bundestages führt BT-Drs. 21/3061 im August 2026 weiterhin als Regelungsentwurf und dokumentiert noch am 14. August 2026 eine neue Bezugnahme auf das Vorhaben.10Bundestag – Lobbyregister BT-Drs. 21/3061
Das Bundestags-Lobbyregister führt BT-Drs. 21/3061 auch im August 2026 weiterhin als Regelungsentwurf mit aktuellen Bezugnahmen aus der Interessenvertretung.
Für CANNGO ist dies ein regulatorischer Risiko- und Beobachtungspunkt, nicht der Nachweis eines derzeitigen Rechtsverstoßes.

Ein weiterer offener Punkt betrifft die Frühphase der Plattform. Die CANNGO-Startmeldung vom 28. März 2024 wurde über Presseportal unter „innovatify UG (haftungsbeschränkt) | CannGo“ verbreitet; als Pressekontakt erschien ein Mitarbeiter der innovatify UG.11CANNGO – Startmeldung vom 28. März 2024
Die Launch-Pressemitteilung vom März 2024 wurde von innovatify UG unter CANNGO verbreitet; eine gesellschaftsrechtliche Verbindung zu EQUIOM ergibt sich daraus nicht.
Wann und auf welcher rechtlichen Grundlage Betreiber-, Marken- oder Plattformfunktionen zwischen dieser frühen Phase und EQUIOM geordnet wurden, ist aus den geprüften öffentlichen Quellen nicht vollständig nachvollziehbar.

Hinzu kommen Marken- und Domainstreitigkeiten. Im Verfahren CAC-UDRP-107033 über canngo.express standen sich Dr. Can Ansay und EQUIOM CAPITAL INVEST gegenüber; das Verfahren dokumentiert zugleich weitere marken- und wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzungen.12CAC-UDRP-107033 – canngo.express
Das UDRP-Verfahren zu canngo.express dokumentiert EQUIOM als Verfahrensgegnerin und einen Marken- und Wettbewerbsstreit im Zusammenhang mit CANNGO und Dr. Can Ansay.
Das spätere Verfahren CAC-UDRP-107286 nennt weitere Markenwidersprüche und gerichtliche Parallelverfahren, ohne dass daraus pauschale Aussagen über die materielle Berechtigung aller Beteiligten abgeleitet werden können.13CAC-UDRP-107286 – canngo.org
Im UDRP-Verfahren zu canngo.org werden weitere Marken- und Gerichtsverfahren zwischen EQUIOM und Dr. Can Ansay als Verfahrenshintergrund aufgeführt.

Für die heutige Markenposition ist CAC-UDRP-107664 relevant. Dort wird EQUIOM als Inhaberin einer deutschen CANNGO-Marke sowie einer Unionsmarke aufgeführt; zugleich wird der Betrieb im Markt für medizinisches Cannabis über canngo.express beschrieben.14CAC-UDRP-107664 – CANNGO-Marken
Die Entscheidung CAC-UDRP-107664 nennt EQUIOM als Inhaberin einer deutschen CANNGO-Marke und einer Unionsmarke und ordnet die Marke dem Medizinalcannabis-Markt zu.

Dossier-Status

Belegt: EQUIOM CAPITAL INVEST Sp. z o.o. ist der im CANNGO-Impressum und in den Plattform-AGB ausgewiesene Rechtsträger mit Sitz in Gdańsk und KRS 0000248898. CANNGO wird als Plattform beziehungsweise Marke betrieben. Behandlungsentscheidung und Verschreibung werden nach der eigenen Vertragskonstruktion dem behandelnden Arzt zugeordnet.

Gruppenebene: ESB ENERGY SYSTEMS Sp. z o.o. wird in registerbasierten Quellen als aktuelle Gesellschafterin von EQUIOM geführt. MedConnect GmbH ist als technischer Dienstleister und App-Anbieter sichtbar, nicht als belegte Tochter- oder Beteiligungsgesellschaft.

Historie: Der Rechtsträger besteht seit 2006 und firmierte früher als VOLKSWIND POLSKA. Die frühe öffentliche CANNGO-Kommunikation von 2024 weist zusätzlich auf innovatify UG hin; die genaue rechtliche Verbindung dieser Gesellschaft zur später klar ausgewiesenen EQUIOM-Betreiberstruktur bleibt öffentlich nicht eindeutig dokumentiert.

Aufsicht: Die regulatorisch zentrale Frage betrifft nicht eine festgestellte Unternehmenswarnung, sondern die allgemeinen Regeln der Fernbehandlung sowie das noch nicht im geltenden § 3 MedCanG umgesetzte Änderungsvorhaben BT-Drs. 21/3061. Eine Verschärfung könnte die Ausgestaltung digitaler Cannabis-Behandlungsmodelle unmittelbar betreffen.

Offen: Nicht vollständig öffentlich geklärt sind der genaue Übergang der frühen CANNGO-Struktur zur heutigen EQUIOM-Betreiberstruktur, die vertragliche Tiefe der Zusammenarbeit mit MedConnect sowie mögliche künftige Anpassungen des Plattformmodells bei einer Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes.

Pressemeldungen

Telemedizinisches Startup CannGo bereitet sich auf die Legalisierung vor

Positive Links

EQUIOM CAPITAL INVEST – Registerprofil und Unternehmenshistorie
EQUIOM CAPITAL INVEST – KRS-basierte Unternehmensdaten
CANNGO-App bei Google Play
CANNGO-App im Apple App Store
CAC-UDRP-107664 – CANNGO-Marken und Domainverfahren

Kritische Links

§ 3 Medizinal-Cannabisgesetz – geltender Gesetzestext
Bundesärztekammer – Telemedizin und Fernbehandlung
Deutscher Bundestag – Novellierung des Medizinal-Cannabisgesetzes geplant
Bundestag – Öffentliche Anhörung zum Medizinal-Cannabisgesetz
Bundestag – Aktueller Regelungskontext zu BT-Drs. 21/3061
CAC-UDRP-107033 – Streit um canngo.express
CAC-UDRP-107286 – Marken- und Domainkontext zu canngo.org

 

 

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6312 Steinhausen

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